des Hains enthält obigen Berichten zufolge nahezu 87,6 ha oder 87½ ha.
Die Koſten der Erwerbung der ſämmtlichen Ländereien des Friedrichshains betragen:
a) Kaufgeld für erworbene Grundſtücke |
102,094 Thlr. | 25 Sgr. | — Pf. |
b) Vermeſſungs‐, Gerichts und Hypothekenkoſten |
631 „ | 13 „ | 10 „ |
c) Die Verwaltungskoſten | 8,957 „ | 5 „ | 4 „ |
d) Die Anlage des Hains ſelbſt | 38,755 „ | 1 „ | 1 „ |
Summa | 150,438 Thlr. | 15 Sgr. | 3 Pf. |
Die reine Kaufſumme, ohne alle Nebenkoſten, beträgt dieſen ſtatiſtiſchen Angaben nach einen Durchſchnittspreis von ungefähr 560 Thlr. für den Morgen.
Laut obigem Beſchluſſe der Communalbehörden ſollte die Anlage des beabsichtigten Erholungsortes nach Art des Thiergartens ausgeführt werden.
Vergleicht man aber das Geſammt‐Areal des Thiergartens mit dem verhältnißmäßig kleinen, theuer erworbenen Raume, welcher zur Anlage des Hains zur Diſpoſition ſtand, ſo mußte das Augenmerk der Behörden darauf gerichtet ſein, daß derſelbe möglichſt zweckentſprechend eingerichtet werden möge, damit unter vortheilhafter Benutzung des etwas wellenförmigen Bodens einem möglichſt zahlreichen Beſuche hinreichende Gelegenheit geboten werde, ſich unbeengt ergehen zu können. Es mußten alſo ſo viele Wege und Steige als irgend möglich, angelegt werden, ohne dem Ganzen den Charakter des Kleinlichen aufzudrücken.
Deshalb wurde eine Preis‐Concurrenz über den zweckmäßigſten Entwurf der Anlage ausgeſchrieben, in Folge deren der durch einen Schüler des Herrn General‐Garten‐Directors Lenné, Herrn ꝛc. Meyer, entworfene Plan den Beifall der Behörden fand und ſpäter zur Ausführung gelangte.
Jn wie reichem Maße die oben angedeuteten Bedingungen er-